Rechtsprechung
   RG, 17.02.1910 - Rep. VI. 61/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1910,227
RG, 17.02.1910 - Rep. VI. 61/09 (https://dejure.org/1910,227)
RG, Entscheidung vom 17.02.1910 - Rep. VI. 61/09 (https://dejure.org/1910,227)
RG, Entscheidung vom 17. Februar 1910 - Rep. VI. 61/09 (https://dejure.org/1910,227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1910,227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 73, 131
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 23.01.2014 - 12 U 23/13

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf die Einrede der Verjährung

    Bereits in der vom Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 5.12.1980, I ZR 179/78, zitiert nach juris, Rn. 24 = NJW 1981, 1955, 1956) zur Herleitung seiner Rechtsprechung zitierten Entscheidung des Reichsgerichts vom 17.2.1910 (VI 61/09, RGZ 73, 131, 132) ist einer fortdauernden Rentenzahlung ausdrücklich nur deshalb die Bedeutung eines verjährungsunterbrechenden Anerkenntnisses beigemessen worden, weil nach Treu und Glauben nicht habe angenommen werden können, dass die beklagte Straßenbahngesellschaft den klagenden Geschädigten durch freiwillige Zahlung schlechter habe stellen wollen als bei Zuspruch durch Urteil.
  • OLG Brandenburg, 14.09.2021 - 3 U 136/20

    Umfang der Auskunftsrechte des Pflichtteilsberechtigten

    Anerkenntnis i.S.d. § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist jedes tatsächliche Verhalten des Schuldners dem Gläubiger gegenüber, aus dem sich klar und unzweideutig ergibt, dass dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewusst ist, und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, der Schuldner werde sich nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen (BGH NJW 2007, 2843 Rn. 12; BGH NJW 2012, 2180, 2183; 2012, 3229, 3230; NJW 2014, 2574, 2575; einen Vertrauenstatbestand für entbehrlich haltend OLG Schleswig SchlHA 2013, 122 = FamRZ 2013, 1973 = BeckRS 2013, 4959; Staudinger/Peters/Jacoby, 2014, Rn. 7; Palandt/Ellenberger Rn. 2; so auch RGZ 73, 131 (132); RGZ 113, 234 (238).

    Einer Willenserklärung bedarf es bei alledem nicht (RGZ 78, 130 (132); BGHZ 95, 76 = NJW 1985, 2945; BGH NJW 1988, 254 f.; NJW-RR 1994, 373; insbesondere braucht das Anerkenntnis im Gegensatz zum Schuldanerkenntnis i.S.d. § 781 BGB keinen Bindungswillen des Schuldners kundzugeben (RGZ 73, 131, 132).

  • BGH, 12.07.1960 - VI ZR 163/59

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines aus einer Straßenbahn aussteigenden

    Durch eine solche Anerkennung allein dem Grunde nach wird die Verjährung hinsichtlich der ganzen Forderung unterbrochen, auch wenn der Verpflichtete, wie hier, gegen deren Höhe Einwendungen erhebt (RGZ 63, 382, 389; 73, 131; BGB RGRK § 208 Anm. 9).
  • FG Köln, 10.02.2011 - 13 K 2516/07

    Unzulässige Versagung der Übertragung der von der Enkelorgangesellschaft in der

    Jedoch rechtfertigt dies keinen neuen materiellen Fehler (vgl. auch das zwischenzeitlich ergangene BFH-Urteil vom 13. Januar 2011 VI 61/09).
  • BGH, 05.12.1980 - I ZR 179/78

    Wettbewerblicher Unterlassungsanspruch - Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen

    Anerkenntnis im Sinne dieser Vorschrift ist ein tatsächliches Verhalten des Schuldners dem Gläubiger gegenüber, aus dem sich klar und unzweideutig ergibt, daß dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewußt ist (RGZ 73, 131, 132; BGH LM Nr. 1 zu § 208; Münchener Kommentar § 208 BGB Anm. B I 1) und angesichts dessen der Beteiligte darauf vertrauen darf, daß sich der Verpflichtete nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird.
  • BGH, 15.04.1982 - IX ZR 29/81

    Unterlassen der Festsetzung eines Hundertsatzes im Rentenbescheid aufgrund des

    Handelte es sich um ein Anerkenntnisurteil, so ist dem Vorbringen der Klage zu entnehmen, welcher Sachstand im Sinne des § 323 ZPO maßgebend war (RGZ 73, 131; RG HRR 1933 Nr. 879; OLG Dresden OLGZ 17, 322; Stein/Jonas/Schumann/Leipold ZPO 19. Aufl. § 323 Anm. II 3; Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 38. Aufl. § 323 Anm. II; Zöller/Vollkommer ZPO 13. Aufl. § 323 Anm. 4 a aa).
  • BGH, 17.11.1959 - VI ZR 207/58

    Rechtsmittel

    Dabei ist ein Anerkenntnis dem Grunde nach ausreichend, wenn es nicht ersichtlich auf einen Teil des Anspruchs beschränkt ist (RGR Komm. 11. Aufl. Bem. 9 und Palandt 18. Aufl. Bem. 2 zu § 208 BGB; RGZ 73, 131; 135, 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht